Einbürgerungstest: Deutschland
In Deutschland kann man typischerweise1 die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der rechtmäßige Aufenthalt hat mindestens fünf volle Jahre (also 60 Monate) ununterbrochen2 gedauert.
- Zum Zeitpunkt der Einbürgerung liegt eine gültige Aufenthaltserlaubnis3 vor.
- Der Antragsteller ist finanziell unabhängig, das heißt, er ist nicht auf staatliche Unterstützung (Sozialhilfe) angewiesen.
- Der Antragsteller kann Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen.
- Es gibt keine Vorstrafen.
- Der Antragsteller bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands.
- Der Antragsteller kann Kenntnisse über das deutsche Rechtssystem, die Gesellschaft und die Lebensverhältnisse nachweisen.
Der letzte Punkt wird durch das Bestehen des sogenannten Einbürgerungstests erfüllt – und du kannst hier mit dem Üben beginnen!
1 — Drei Jahre, falls eine außergewöhnliche Integration nachgewiesen wird. Dies gilt für Personen, die herausragende Leistungen in ihrem Beruf erbracht oder sich ehrenamtlich engagiert haben. Zum Beispiel durch die Entwicklung eines Dienstes wie Naturalizatio!
2 — In einigen Ausnahmefällen kann dies anders bewertet werden, z. B. bei einem Auslandsaufenthalt für ein Studium. Andererseits wird ein Aufenthalt nach §24 überhaupt nicht berücksichtigt, da er von vornherein als vorübergehend gilt.
3 — Es muss sich nicht zwingend um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis handeln. Auch ein Arbeitsvisum, eine Blaue Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung, Asyl oder Flüchtlingsstatus sind zulässig.
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